Punkt 6 - Laut Produktbeschreibung ist dieses ungewöhnlich aussehende Objekt ein "Klopfmassage-Stab". Mit "federnden Schlägen“ soll er die Muskulatur lockern und das "Wohlbefinden steigern". Das Bundeskriminalamt schätzte das Gerät aber als Schlagstock
Tchibo-Massagestab: BKA erklärt Wellnessprodukt zur verbotenen Waffe | Kölner Stadt-Anzeiger
Tchibo-Massagestab: BKA erklärt Wellnessprodukt zur verbotenen Waffe